Physiothek
Ratgeber · Grundlagen

Physiotherapie: Kosten und Krankenkasse in der Schweiz

Was die Grundversicherung übernimmt, wie viele Sitzungen gedeckt sind und was am Ende wirklich an Ihnen hängen bleibt – Schritt für Schritt und ohne Fachjargon erklärt.

Kurz zusammengefasst: In der Schweiz übernimmt die obligatorische Grundversicherung Physiotherapie, wenn eine Ärztin oder ein Arzt sie verordnet hat. Sie selbst tragen nur die übliche Kostenbeteiligung – Ihre Franchise und danach den Selbstbehalt von 10 Prozent. Ohne Verordnung oder für reine Wellness-Anwendungen zahlen Sie den vollen Preis selbst.

Zahlt die Krankenkasse Physiotherapie?

Ja – unter einer klaren Bedingung. Physiotherapie gehört zu den sogenannten Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), also der Grundversicherung, die in der Schweiz alle abschliessen müssen. Voraussetzung ist, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist und von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet wurde. Diese Regel ist in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) festgehalten. Wo Physiotherapie in den Behandlungsweg passt, ordnet unser Physiotherapie-Ratgeber mit allen neun Kapiteln ein.

Wer muss die Physiotherapie verordnen?

Die Verordnung stellt eine Ärztin oder ein Arzt aus – zum Beispiel die Hausärztin, eine Orthopädin oder nach einer Operation die behandelnde Klinik. Die Physiotherapie-Praxis darf die Behandlung nicht selbst zu Lasten der Grundversicherung anordnen. Ohne dieses ärztliche Rezept übernimmt die Kasse die Kosten nicht, auch wenn die Behandlung sinnvoll wäre.

Welche Physiotherapie ist eine Pflichtleistung?

Gedeckt sind Behandlungen bei Krankheit, nach Unfall oder bei Geburtsgebrechen, sofern sie zweckmässig und wirtschaftlich sind. Dazu zählen etwa aktive Bewegungstherapie, manuelle Techniken oder – bei entsprechender Indikation – Lymphdrainage. Nicht gedeckt sind Anwendungen ohne medizinischen Grund, etwa eine Wellnessmassage. Wenn Sie noch nicht sicher sind, was zur Physiotherapie überhaupt gehört, hilft die Übersicht Was ist Physiotherapie weiter.

Wie viele Sitzungen zahlt die Grundversicherung?

Die Grundversicherung zahlt nicht unbegrenzt, sondern in überschaubaren Etappen. Eine einzelne ärztliche Verordnung deckt in der Regel bis zu neun Sitzungen. Damit stellt das System sicher, dass der Verlauf regelmässig ärztlich überprüft wird und die Behandlung nicht endlos weiterläuft, ohne dass jemand hinschaut.

Was passiert nach neun Sitzungen?

Reichen die neun Sitzungen nicht aus, kann die Ärztin eine Folgeverordnung ausstellen – wieder für bis zu neun Sitzungen. So lassen sich mehrere Serien aneinanderreihen. Sobald jedoch 36 Behandlungen für dieselbe Diagnose erreicht sind, braucht es das Einverständnis des Vertrauensarztes der Krankenkasse. Die Ärztin schickt dann einen kurzen Bericht ein, und die Kasse entscheidet, ob und wie lange sie die Therapie weiter übernimmt (Kostengutsprache).

💡 Tipp

Achten Sie auf das Datum: Nach dem Ausstellen der Verordnung muss die erste Behandlung innerhalb von fünf Wochen beginnen, sonst verfällt das Rezept. Vereinbaren Sie den ersten Termin also frühzeitig – gerade bei beliebten Praxen mit Wartezeit.

Was kostet eine Sitzung – und was zahlen Sie selbst?

Beim Preis lohnt es sich, zwei Dinge zu trennen: was eine Sitzung insgesamt kostet und welchen Teil davon Sie am Ende selbst tragen. Beides hängt an unterschiedlichen Regeln.

Wie setzt sich der Sitzungspreis zusammen?

Für Behandlungen über die Grundversicherung gilt ein schweizweit vereinbarter Tarif. Jede Leistung ist mit einer bestimmten Zahl an Taxpunkten bewertet; diese wird mit dem sogenannten Taxpunktwert des Kantons multipliziert. Eine allgemeine Sitzung ist mit rund 48 Taxpunkten bewertet, der Taxpunktwert liegt 2026 je nach Kanton etwa zwischen CHF 0.94 und 1.11. Eine Standardsitzung kostet damit rund CHF 45 bis 55. Aufwändigere Behandlungen sind höher bewertet und kosten entsprechend mehr.

Wie viel bleibt an mir hängen?

Physiotherapie wird gleich abgerechnet wie andere Leistungen der Grundversicherung. Sie tragen zuerst Ihre Franchise (mindestens CHF 300 pro Jahr, wählbar bis CHF 2'500) und danach einen Selbstbehalt von 10 Prozent. Dieser Selbstbehalt ist bei Erwachsenen auf CHF 700 pro Jahr begrenzt, bei Kindern auf CHF 350. Ob und wie viel Sie zahlen, hängt also davon ab, wie viel von Ihrer Franchise das Jahr über schon aufgebraucht ist.

Ein Rechenbeispiel: Angenommen, eine Serie umfasst neun Sitzungen zu je rund CHF 50, also gut CHF 450. Ist Ihre Jahresfranchise bereits ausgeschöpft, zahlen Sie davon nur den Selbstbehalt von 10 Prozent – rund CHF 45. Ist die Franchise noch offen, tragen Sie die Kosten zunächst selbst, bis die Franchise erreicht ist; erst danach greift der Selbstbehalt. Der konkrete Betrag hängt somit stark von Ihrer gewählten Franchise und den übrigen Gesundheitskosten des Jahres ab.

Übersicht: Wer die Physiotherapie bezahlt. Grundlage: KVG, KLV Art. 5 und geltende Tarifverträge (Stand 2026). Beträge gerundet.
SituationGrundlageWer zahltIhr Anteil
Ärztlich verordnete Physiotherapie (Krankheit)Ärztliche Verordnung, OKP-PflichtleistungGrundversicherungFranchise + 10 % Selbstbehalt (max. CHF 700/Jahr)
Physiotherapie nach einem UnfallUnfallversicherung (UVG)Unfallversichererin der Regel kein Selbstbehalt
Physiotherapie ohne Verordnung / Wellnesskeine medizinische IndikationSie selbst (Selbstzahler)rund CHF 80–150 pro Sitzung
Zusätzliche Sitzungen oder Spezialmethodenprivate ZusatzversicherungZusatzversicherunggemäss gewählter Police

Selbstzahler, Zusatzversicherung und Unfall

Nicht jede Physiotherapie läuft über die Grundversicherung. Wer ohne ärztliche Verordnung kommt – etwa für eine Massage zur Entspannung oder eine präventive Beratung –, gilt als Selbstzahler und trägt die vollen Kosten. Diese liegen je nach Praxis und Dauer meist bei rund CHF 80 bis 150 pro Sitzung. Auch eine Behandlung, die medizinisch nicht notwendig ist, fällt in diese Kategorie.

Zahlt die Kasse Physiotherapie nach einem Unfall?

Bei einem Unfall greift nicht die Krankenkasse, sondern die Unfallversicherung (nach UVG). Sind Sie über den Arbeitgeber unfallversichert, übernimmt dieser Versicherer die notwendige Physiotherapie – und anders als in der Grundversicherung fällt hier in der Regel kein Selbstbehalt an. Wichtig ist, die Behandlung von Anfang an korrekt als Unfallfolge zu melden, damit sie dem richtigen Versicherer zugeordnet wird.

Eine private Zusatzversicherung kann darüber hinaus Leistungen abdecken, welche die Grundversicherung nicht oder nur begrenzt übernimmt – etwa zusätzliche Sitzungen, bestimmte Zusatzmethoden oder Behandlungen ohne ärztliche Verordnung. Was genau gedeckt ist, steht in Ihrer individuellen Police und unterscheidet sich stark von Anbieter zu Anbieter.

⚠️ Wichtig

Diese Übersicht erklärt das System, ersetzt aber keine verbindliche Auskunft im Einzelfall. Was Ihre Krankenkasse konkret übernimmt, klären Sie vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, der Physiotherapie-Praxis oder direkt mit dem Versicherer. Bei starken oder plötzlich auftretenden Beschwerden wenden Sie sich an eine ärztliche Fachperson; im medizinischen Notfall gilt in der Schweiz die Nummer 144.

Ausblick: Der Physiotherapie-Tarif im Umbau

Wie Physiotherapie abgerechnet wird, ist derzeit in Bewegung und teilweise umstritten. Das heutige Modell mit pauschalen Beträgen pro Sitzung soll mittelfristig durch einen zeitbasierten Tarif ersetzt werden, der einzelne Leistungen in kurzen Zeiteinheiten abrechnet. Der Bund und die Tarifpartner arbeiten seit mehreren Jahren an dieser neuen Struktur.

Für Patientinnen und Patienten dürfte sich am Grundprinzip wenig ändern: Verordnung durch die Ärztin, Deckung über die Grundversicherung, Kostenbeteiligung über Franchise und Selbstbehalt. Verschieben kann sich aber, wie eine einzelne Rechnung im Detail aussieht. Wenn Sie eine Rechnung nicht nachvollziehen können, lohnt sich eine Nachfrage in der Praxis – dort wird der Aufbau gerne erklärt. Wie eine Behandlung praktisch abläuft, zeigt der Beitrag zum Physiotherapie Ablauf erste Sitzung.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse Physiotherapie in der Schweiz?

Ja. Die obligatorische Grundversicherung (OKP) übernimmt medizinisch notwendige Physiotherapie, sofern eine Ärztin oder ein Arzt sie verordnet hat. Ohne ärztliche Verordnung zahlt die Grundversicherung nicht. Wie bei jeder Behandlung tragen Sie Ihren Anteil über Franchise und Selbstbehalt.

Wie viele Physiotherapie-Sitzungen zahlt die Grundversicherung?

Eine ärztliche Verordnung deckt in der Regel bis zu neun Sitzungen. Reichen diese nicht, kann die Ärztin eine Folgeverordnung ausstellen. Ab der 36. Behandlung derselben Diagnose braucht es die Zustimmung des Vertrauensarztes der Krankenkasse, damit die Grundversicherung weiter zahlt.

Was kostet eine Physiotherapie-Sitzung in der Schweiz?

Eine Standardsitzung, die über die Grundversicherung läuft, kostet je nach Kanton rund CHF 45 bis 55. Der Betrag ergibt sich aus Taxpunkten und dem kantonalen Taxpunktwert. Als Selbstzahler ohne Verordnung zahlen Sie meist CHF 80 bis 150 pro Sitzung.

Wie hoch ist mein Eigenanteil bei der Physiotherapie?

Aus der Grundversicherung tragen Sie zuerst Ihre Franchise (mindestens CHF 300 pro Jahr) und danach 10 Prozent Selbstbehalt. Der Selbstbehalt ist bei Erwachsenen auf CHF 700 pro Jahr begrenzt, bei Kindern auf CHF 350. Wie viel konkret bleibt, hängt davon ab, ob Ihre Franchise schon aufgebraucht ist.

Übernimmt die Kasse Physiotherapie auch ohne ärztliche Verordnung?

In der Regel nein. Die Grundversicherung übernimmt Physiotherapie nur mit ärztlicher Verordnung. Massagen zur Entspannung oder Wellness-Anwendungen ohne medizinische Indikation zahlen Sie selbst. Eine Zusatzversicherung kann je nach Police einen Teil solcher Leistungen übernehmen.

Wie lange ist eine Physiotherapie-Verordnung gültig?

Nach dem Ausstellen muss die Behandlung innerhalb von fünf Wochen beginnen, sonst verfällt die Verordnung. Die Sitzungen einer Verordnung sollten in einem angemessenen Zeitraum genutzt werden. Bei längeren Pausen fragen Sie in der Praxis oder bei Ihrer Krankenkasse nach.

Quellen

  1. Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 5 (Physiotherapie). SR 832.112.31. Fedlex, Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft. fedlex.admin.ch
  2. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64 (Kostenbeteiligung). SR 832.10. Fedlex. fedlex.admin.ch
  3. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103–104 (Franchise und Selbstbehalt). SR 832.102. Fedlex. fedlex.admin.ch
  4. Bundesamt für Gesundheit (BAG). Krankenversicherung: Prämien und Kostenbeteiligung. bag.admin.ch
  5. Physioswiss (Schweizer Physiotherapie Verband). Häufige Fragen zur Verordnung von Physiotherapie im KVG-Bereich; Tarif und Krankenversicherung. physioswiss.ch
  6. Bundesamt für Gesundheit (BAG). Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen (Anhang 2). bag.admin.ch
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information auf Grundlage der evidenzbasierten Medizin und ersetzt keine ärztliche oder physiotherapeutische Beratung. Er enthält keine individuelle Behandlungsempfehlung. Angaben zu Beträgen und Regeln können sich ändern und sind ohne Gewähr. Bei anhaltenden oder starken Beschwerden wenden Sie sich an eine Ärztin, einen Arzt oder eine Physiotherapeutin. Im medizinischen Notfall gilt in der Schweiz die Nummer 144.